
Altersvorsorge 2020 – die grosse Reform des schweizerischen Sozialversicherungssystems
Wie angekündigt hat sich die Trianon Sammelstiftung zur Aufgabe gemacht, Sie in den diesjährigen Newsletters transparent, einfach und klar über die entscheidenden Punkte der Reform des schweizerischen Sozialversicherungssystem «Vorsorge 2020» zu informieren.
Wir wollen Sie überraschen: Sie werden erstaunt feststellen, dass sich das komplexe Dossier «Vorsorge 2020» als zugänglich und verständlich erweist und man es mit Interesse, ja sogar mit einigem Vergnügen studieren kann. Vielleicht wollen Sie uns Ihrerseits mit einer Rückmeldung überraschen. Ihre Reaktionen, Vorschläge und Fragen erreichen uns über News.FondationFCT@trianon.ch.
Jeder Newsletter präsentiert eine neue Folge zum grossen Reformprojekt und geht einer bestimmten Frage nach. Heute:
Folge 1: Die Reform der Altersvorsorge folgt einer globalen Logik. Was bedeutet das?
Die schweizerische Altersvorsorge mit ihren drei Säulen (AHV, berufliche Vorsorge, private Vorsorge) hat sich viele Jahre bewährt. Wie es in der Vermögensverwaltung so schön heisst, bieten jedoch vergangene Resultate keine Garantie für künftige Erfolge, und nichts ist so beständig wie der Wandel. Bei der Altersvorsorge wird der Wandel von der Entwicklung der demografischen und ökonomischen Parameter bestimmt, die sich wiederum gegenseitig beeinflussen. Uns allen ist klar, dass wir die Herausforderungen meistern müssen, die sich durch die demografische Alterung und die schwachen Anlagerenditen ergeben, da sie sonst die Stabilität unseres Vorsorgesystems gefährden.
Die Herausforderungen sind bekannt ...
Die Debatte über die schweizerische Altersvorsorge ist nicht neu. Sorgen über den Fortbestand unseres Vorsorgesystems kommen immer wieder auf. Bei der AHV weisen indes sämtliche Analysen auf eine Verschlechterung der Relation zwischen den aktiven Versicherten und den Rentnerinnen und Rentnern hin. Die Gründe sind bekannt: die Bevölkerungsalterung, das nahende Rentenalter der Babyboomer, der sinkende Wanderungssaldo. Die Probleme, die durch unsere längere Lebenserwartung entstehen, betreffen auch die zweite Säule. Und zu guter Letzt hat das gesamte System mit den anhaltenden historisch niedrigen Zinssätzen zu kämpfen.
... trotzdem wurden in den letzten 20 Jahre keine nennenswerten Lösungen umgesetzt ...
In den letzten Jahren hat es gleichwohl ernsthafte Ansätze gegeben, diese pessimistischen Prognosen mit einer Teilrevision abzuwenden. Die 11. AHV-Revision scheiterte ein erstes Mal 2004 in einer Volksabstimmung, sodann wurde sie in der überarbeiteten Auflage vom Nationalrat abgelehnt. Auf Ebene der beruflichen Vorsorge stellte sich das Stimmvolk 2010 klar gegen die Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,4 %. So hat in den letzten zwei Jahrzehnten keine einzige Vorlage vor dem Stimmvolk oder dem Parlament Gnade gefunden, die auf eine Teilrevision setzte.
... während die Reform immer dringender wird.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat eine neue und umfassende Revision vor, die zum ersten Mal AHV und berufliche Vorsorge in einer einzigen Vorlage vereint: die Altersvorsorge 2020. Nach Überzeugung des Bundesrats können die beiden ersten Säulen nicht mehr als separate Reformprojekte angegangen werden, sondern sollen vielmehr eine kohärente Einheit bilden, aus der sich der Umfang der Altersleistungen herleitet. Der Bundesrat hat sich also für eine globale Reform entschieden und schlägt in einem einzigen Paket ein Bündel von Massnahmen für beide Säulen vor.
Die Aufgabe, den Fortbestand unserer Altersvorsorge zu sichern und gleichzeitig das Leistungsniveau der gesetzlichen Vorsorge zu halten, stellt zweifellos eine grosse Herausforderung dar. Wenngleich Reformbedarf und Ziele nunmehr weitgehend anerkannt sind, kann keineswegs von einer gesicherten Zustimmung von Politik und Stimmvolk ausgegangen werden, und es gibt keinen Plan B. Daher sind alle an der Altersvorsorge Beteiligten aufgerufen zu kommunizieren, worum es bei diesem globalen Reformprojekt geht und welches die Konsequenzen einer Annahme respektive einer Ablehnung sind.
In diesem Sinn ist es uns ein Anliegen, Sie zu informieren und uns mit Ihnen auszutauschen. Wir sind gespannt auf Ihre Rückmeldungen. Gleichzeitig freuen wir uns, Ihnen die zweite Staffel unserer Beitragsreihe zur Altersvorsorge 2020 anzukündigen unter dem Titel: «Standortbestimmung - zurückgelegte Wegstrecke und nächste Schritte»..
Ein einziges «Paket»: Alles oder nichts – ein Wagnis mit Risiken
Gemäss der Logik einer gesamtheitlichen Betrachtung der beiden ersten Säulen schlägt der Bundesrat einen einzigen Erlass vor, der sämtliche erforderlichen Gesetzesanpassungen sowie eine Verfassungsänderung zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes umfasst. Es handelt sich also um ein Paket von Vorschlägen, die gesamthaft zu akzeptieren oder abzulehnen sind. Zwar sieht das Projekt bedeutende flankierende Massnahmen und Flexibilisierungen vor. Vorschläge wie die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 % oder die MWST-Erhöhung tangieren jedoch heikle Themen und können jeder für sich genommen das gesamte Projekt zum Scheitern bringen. Es ist offensichtlich: «Alles oder nichts» ist hier eine riskante Wahl.